Alarmierung des THW

Die Alarmierung des THW ist sehr einfach.

Bei Einsätzen zur friedensmäßigen Gefahrenabwehr und bei größeren Unglücksfällen wird das THW im Rahmen der Amtshilfe von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen angefordert. Diese Amtshilfe durch das THW ist im Gesetz geregelt. 

Anforderungen auf örtlicher Ebene (Landkreis, Gemeinde, Feuerwehr, Polizei) laufen über den Ortsbeauftragten des zuständigen Ortsverbandes. Im Landkreis Dahme-Spreewald also über unseren Ortsbeauftragten oder per Funkmeldeempfänger durch die Leitstelle Lausitz

 

Bei größeren Schadensereignissen bzw. im Katastrophenfall kann das THW auch über die THW Regionalstelle Frankfurt (Oder) alarmiert werden. Auch eine Kontaktaufnahme über den Ortsbeauftragten ist hier möglich. Auf diesem Weg ist es auch möglich, Fachgruppen aus anderen Ortsverbänden, Regionalbereichen oder Landesverbänden zu alarmieren.