Als Kolonne gelten wir nach der StVO als ein Verkehrsteilnehmer. Dies hat zum Beispiel zur Folge, dass, wenn das Führungsfahrzeug in eine Straße einbiegt, sämtliche andere Fahrzeuge der Kolonne Nachfolgen dürfen, auch wenn die Ampel bereits auf „rot“ gesprungen ist.
Gekennzeichnet wird diese Kolonne mit Flaggen und eingeschaltetem Blaulicht. Alle Fahrzeuge haben eine blaue Flagge angebracht, das letzte Fahrzeug eine grüne Flagge.
Die heutige Kolonnenfahrt führte unsere MTWs, GKWs und den PKW sowie den LKW Lbw über die A13/A15 und das Stadtgebiet von Lübbenau zurück nach Lübben.