Unser gesetzlicher Auftrag

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit über 80.000 ehrenamtlichen Helfern im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. 

Das THW leistet nach Maßgabe des THW-Gesetzes vom 22. Januar 1990 technische Unterstützung insbesondere 

1. auf Ersuchen von für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie

2. auf Anforderung oberster Bundesbehörden, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zustimmt. 

Die technische Unterstützung umfasst insbesondere:

1. technische Unterstützung im Zivilschutz

2. Einsätze und Maßnahmen im Ausland im Auftrag der Bundesregierung 

3. Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie 

4. Unterstützungsleistungen und Maßnahmen im Sinne der Nummern 1-3, die das THW durch Vereinbarung übernommen hat.